BEITRAGSORDNUNG SGV Rönsahl
Stand: März 2026
SGV-Rönsahl
Strandbadweg 46,
58566 Kierspe-Rönsahl
Mail: SGV at
Roensahl.de
Die Höhe des
Mitgliedbeitrags aus dem Beitrag für Vollmitglieder beträgt 25,00
ε/Jahr.
Kinder (bis 14.
Lebensjahr) und Jugendliche (15 . bis 18. Lebensjahr)
sind beitragsfrei.
Ehrenmitglieder
des Gesamtvereins bleiben
dem Gesamtverein
gegenüber beitragsfrei.
Ehrenmitglieder der Abteilungen , die 65
Jahre und mehr dem SGV angehören,
können auf Antrag gegenüber dem Gesamtverein beitragsfrei gestellt
werden.
Für Ehegatten von
Vollmitgliedern, Partnern in auf
Dauer angelegten Lebensgemeinschaft en
und für junge Menschen (19. bis 27. Lebensjahr) beträgt
der Mitgliedbeitrags 15,00 ε/Jahr
Mit dem auf die
Vollendung des 27. Lebensjahres folgenden
Rechnungsjahr wird der volle Beitrag fällig.
Für Mitglieder, die
in mehreren Abteilungen des SGV Mitglied sind, kostet die zweite
Mitgliedschaft im
SGV Rönsahl 5 €/Jahr
Die Zahlungen der
Mitglieder an den Verein sind bis zum 7. Februar zu leisten.
Für alle
Mitglieder des SGV
wird ein
Prämiendeckungsanteil für
die Wanderverein-
Verbundversicherung (zzt. 0,55 ε/Jahr pro Person)
erhoben. Für die Haftpflichtversicherung für
Veranstaltungen des SGV wird ein Prämiendeckungsanteil
je Vollmitglied in Höhe von zzt.
1,50 ε/Jahr, je beitragsermäßigtem Mitglied ein
Prämiendeckungsanteil von zzt. 0,75 ε/Jahr erhoben. Die
Versicherungsbeiträge sind in den Mitgliedbeiträgen enthalten
Änderungen der
Beitragsordnung für den SGV können in der
Mitgliederversamlung des SGV nur mit einer einfachen
Mehrheit beschlossen werden.
Die Beitragsordnung
tritt zum 18. März 2026 in Kraft.