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Beitragsordnung - SGV Rönsahl

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BEITRAGSORDNUNG SGV Rönsahl

 Stand: März 2026

SGV-Rönsahl
Strandbadweg 46, 58566 Kierspe-Rönsahl
Mail:  SGV at Roensahl.de

Die Höhe des Mitgliedbeitrags aus dem Beitrag für Vollmitglieder beträgt 25,00 ε/Jahr.


Kinder (bis 14. Lebensjahr)  und Jugendliche (15 . bis 18.  Lebensjahr) sind beitragsfrei.

Ehrenmitglieder   des    Gesamtvereins     bleiben    dem    Gesamtverein    gegenüber    beitragsfrei. Ehrenmitglieder  der  Abteilungen ,   die   65 Jahre   und mehr  dem   SGV angehören, können auf Antrag gegenüber dem Gesamtverein beitragsfrei gestellt werden.

Für Ehegatten  von Vollmitgliedern,   Partnern   in auf  Dauer  angelegten   Lebensgemeinschaft en und für junge  Menschen (19. bis 27.  Lebensjahr) beträgt der Mitgliedbeitrags 15,00 ε/Jahr

Mit dem auf die Vollendung   des 27. Lebensjahres  folgenden  Rechnungsjahr  wird der volle Beitrag fällig.

Für Mitglieder, die in mehreren Abteilungen des SGV Mitglied sind, kostet die zweite
Mitgliedschaft im SGV Rönsahl 5 €/Jahr

Die Zahlungen der Mitglieder an den Verein sind bis zum 7. Februar zu  leisten.

Für    alle    Mitglieder    des    SGV    wird    ein    Prämiendeckungsanteil    für   die     Wanderverein- Verbundversicherung (zzt.  0,55 ε/Jahr  pro  Person) erhoben.   Für die  Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen  des SGV wird  ein  Prämiendeckungsanteil je  Vollmitglied  in  Höhe  von  zzt. 1,50 ε/Jahr, je beitragsermäßigtem Mitglied ein Prämiendeckungsanteil von zzt.  0,75  ε/Jahr erhoben. Die Versicherungsbeiträge sind in den Mitgliedbeiträgen enthalten


Änderungen der Beitragsordnung für den SGV  können  in  der Mitgliederversamlung des SGV nur mit  einer einfachen Mehrheit beschlossen werden.     


Die Beitragsordnung tritt zum 18. März 2026 in Kraft.

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