BEITRAGSORDNUNG SGV Rönsahl
Stand: April 2025
SGV-Rönsahl
Strandbadweg 46, 58566 Kierspe-Rönsahl
Mail: SGV at Roensahl.de
Die Höhe des Mitgliedbeitrags aus dem Beitrag für Vollmitglieder beträgt 25,00 ε/Jahr.
Kinder (bis 14. Lebensjahr) und Jugendliche (15 . bis 18. Lebensjahr) sind beitragsfrei.
Ehrenmitglieder des Gesamtvereins bleiben dem Gesamtverein gegenüber beitragsfrei. Ehrenmitglieder der Abteilungen , die 65 Jahre und mehr dem SGV angehören, können auf Antrag gegenüber dem Gesamtverein beitragsfrei gestellt werden.
Für Ehegatten von Vollmitgliedern, Partnern in auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft en und für junge Menschen (19. bis 27. Lebensjahr) beträgt der Mitgliedbeitrags 15,00 ε/Jahr
Mit dem auf die Vollendung des 27. Lebensjahres folgenden Rechnungsjahr wird der volle Beitrag fällig.
Die Zahlungen der Mitglieder an den Verein sind bis zum 7. Februar zu leisten.
Für alle Mitglieder des SGV wird ein Prämiendeckungsanteil für die Wanderverein- Verbundversicherung (zzt. 0,55 ε/Jahr pro Person) erhoben. Für die Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen des SGV wird ein Prämiendeckungsanteil je Vollmitglied in Höhe von zzt. 1,50 ε/Jahr, je beitragsermäßigtem Mitglied ein Prämiendeckungsanteil von zzt. 0,75 ε/Jahr erhoben. Die Versicherungsbeiträge sind in den Mitgliedbeiträgen enthalten
Änderungen der Beitragsordnung für den SGV können in der Mitgliederversamlung des SGV nur mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden.
Die Beitragsordnung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.