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Beitragsordnung - SGV Rönsahl

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BEITRAGSORDNUNG SGV Rönsahl

                                                                                                                                                                        Stand: April 2025

SGV-Rönsahl
Strandbadweg 46, 58566 Kierspe-Rönsahl
Mail:  SGV at Roensahl.de

Die Höhe des Mitgliedbeitrags aus dem Beitrag für Vollmitglieder beträgt 25,00 ε/Jahr.


Kinder (bis 14.  Lebensjahr)  und Jugendliche (15 . bis 18.  Lebensjahr) sind beitragsfrei.

Ehrenmitglieder    des    Gesamtvereins     bleiben     dem    Gesamtverein     gegenüber    beitragsfrei. Ehrenmitglieder  der  Abteilungen ,   die   65  Jahre   und mehr  dem   SGV angehören, können auf Antrag gegenüber dem Gesamtverein beitragsfrei gestellt werden.

Für Ehegatten  von  Vollmitgliedern,   Partnern   in auf   Dauer  angelegten   Lebensgemeinschaft en und für junge  Menschen (19. bis 27.  Lebensjahr) beträgt der Mitgliedbeitrags 15,00 ε/Jahr

Mit dem auf die  Vollendung   des 27. Lebensjahres  folgenden   Rechnungsjahr  wird der volle Beitrag fällig.

Die Zahlungen der Mitglieder an den Verein sind bis zum 7. Februar zu  leisten.

Für    alle     Mitglieder    des    SGV     wird    ein     Prämiendeckungsanteil    für    die     Wanderverein- Verbundversicherung (zzt.  0,55 ε/Jahr  pro  Person)  erhoben.   Für die  Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen  des SGV wird  ein  Prämiendeckungsanteil  je  Vollmitglied  in  Höhe  von  zzt. 1,50 ε/Jahr, je beitragsermäßigtem Mitglied ein Prämiendeckungsanteil von zzt.  0,75  ε/Jahr erhoben. Die Versicherungsbeiträge sind in den Mitgliedbeiträgen enthalten


Änderungen der  Beitragsordnung für den SGV  können  in  der  Mitgliederversamlung des SGV nur mit  einer einfachen Mehrheit beschlossen werden.     


Die Beitragsordnung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.
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